Baugenossenschaft Lörrach eG

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Rund um's Wohnen


Kontrolle der Biotonnen ab November 2022

Information der Abfallwirtschaft Lörrach


Winter 2022/23 - Steigende Energiepreise

Zum Ende des Jahres 2021 haben die Energieversorger die Preise deutlich erhöht. Vor allem das Heizen wurde dadurch spürbar teurer. Für alle unsere Liegenschaften, die mit einer Gaszentralheizung ausgestattet sind, haben wir einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der die Preise bis Ende 2023 sichert und Preisanpassungen ausschließt. Auch in Zukunft werden wir uns im Interesse unserer Mieterinnen und Mieter um die besten Konditionen bei der Gasversorgung bemühen.

Wenn Sie Ihren Energieversorger für Gas und Strom selbst gewählt haben, können Sie den Wechsel zu einem anderen Anbieter in Erwägung ziehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale oder den gängigen Vergleichsportalen.


Wohngeld

weitere Informationen


Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
80 Millionen gemeinsam für Energiesparen

Energiespartipps

Energieberatung für Jeden der Stadt Lörrach:
https://www.loerrach.de/energieberatung

Besonders sparsame Haushaltsgeräte


Privathaftpflicht- und Hausratversicherung

Jede Versicherung kostet Geld. Deshalb stellt sich immer wieder die Frage, ob der Abschluss einer Haftpflicht- oder einer Hausratversicherung notwendig ist. Dabei sollte man bedenken, dass bei Schäden am Wohngebäude, wie z. B. Brand- oder Wasserschäden, die Gebäudeversicherung weder für die Schäden bezahlt, die der Mieter zu verantworten hat noch für beschädigten Hausrat.

Die Entscheidung für oder gegen eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung muss jeder selbst treffen. Wir raten Ihnen jedoch dringend dazu, diese beiden sinnvollen Versicherungen in Ihrem eigenen Interesse abzuschließen.

Die private Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die durch eigene Fahrlässigkeit verursacht wurden. Nach deutschem Recht haftet der Verursacher eines Schadens vollumfänglich, d. h. ohne betragsmäßige Obergrenze.
Kommt es z. B. durch eine Unachtsamkeit des Mieters zu Schäden an der Wohnung, so haftet der Mieter allein für diese Schäden. Bei einem Brand können dabei schnell sehr teure Schäden entstehen. In diesem Fall tritt dann die Haftpflichtversicherung ein.

Die Hausratversicherung tritt für Schäden ein, die durch äußere Einflüsse an der eigenen Wohnungseinrichtung entstanden sind. Dazu zählen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
Bei kleineren Schäden ist eine Hausratversicherung nicht so wichtig. Wenn es allerdings zu einem größeren Schaden, z. B. bei einem Wohnungsbrand, kommt, sind die finanziellen Möglichkeiten meistens sehr schnell erschöpft. Eine Hausratversicherung übernimmt dann die Kosten der Wiederbeschaffung.


Mootz & Partner, Gelnhausen
www.mootz.de


Informationen der Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach

Biotonne - Was gehört hinein?

Kontrolle der Biotonnen ab November 2022

Sortierhilfe für Haushalte


Ratgeber des Umweltbundesamtes

Energiesparen im Haushalt

Abfälle im Haushalt - Vermeiden, Trennen, Verwerten

Schimmel im Haus


Energiespartipps