Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft haben, setzen Sie sich bitte zur Absprache eines Termins telefonisch mit uns in Verbindung.
Die Voraussetzung für die Anmietung einer Genossenschaftswohnung ist der Beitritt und die Einzahlung eines Geschäftsanteils von € 520,00.
Bei Abgabe der Beitrittserklärung ist einmalig ein Eintrittsgeld von € 30,00 zu entrichten. Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung übernimmt das Mitglied die Verpflichtung zur sofortigen Einzahlung eines Geschäftsanteils über € 520,00.
Sofern das Mitglied eine Wohnung anmietet, erhöht sich der Geschäftsanteil für jeden Raum um € 520,00. Die weiteren Anteile sind mit dem Bezug der Wohnung zu entrichten. Zur Abwicklung der Aufnahmeformalitäten bitten wir Sie, während der Sprechzeiten in unsere Verwaltung zu kommen.
Auf das jeweilige Geschäftsguthaben wird eine Dividende ausgeschüttet. Diese wird jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Höhe der Dividende berechnet sich stets nach dem Geschäftsguthabenstand zum Beginn des Vorjahres.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich erfolgen. Die Auszahlung des jeweiligen Geschäftsguthabens kann satzungsbedingt erst nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung vorgenommen werden.
Bedenken Sie, dass bei Übernahme von Geschäftsanteilen eine Wohnungsbauprämie von zurzeit 10 % nach Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes Ihrem Geschäftsguthaben gutgeschrieben werden kann.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft
Stand: 01.03.2021